Kosten & Erstattung

Ist Ihr Kind über die gesetzliche Krankenversicherung versichert, so werden die Behandlungen von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Dafür benötigen Sie eine Verordnung der/des behandelnden Kinderärztin/Kinderarztes,

  • die nicht älter als 28 Tage ist (siehe Ausstellungsdatum)
  • und mit dem Diagnoseschlüssel ‚SC‘ ausgestellt ist.

Bitte bringen Sie die Verordnung unbedingt zum ersten Termin mit, da Ihnen der Termin andernfalls privat in Rechnung gestellt werden muss. Verordnungen können nicht später nachgereicht werden.

 

Unter Vorlage der gütigen Verordnung kommen in der Regel keine zusätzlichen Kosten auf Sie zu.

 

 

Gesetzlich Versicherte

Privat Versicherte

Die privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten in dem Umfang, den Sie mit Ihrer Versicherung individuell im Vertrag abgeschlossen haben. Ist Ihr Kind über die Beihilfe versichert, hängt die Höhe der Erstattung vom Tarif Ihrer Zusatzversicherung, die Sie abgeschlossen haben ab. Abhängig von Ihrem jeweiligen Versicherungstarif kann es zu privaten Zuzahlungen kommen. 

Sie benötigen zur Erstattung eine aktuelle Verordnung, auf der vermerkt sein muss:

  • 10x Sprachtherapie á 60 min
  • Diagnose: wie z.B. Fütterstörung, Schluckstörung…

 

Bitte denken Sie unbedingt daran, die Verordnung zum ersten Termin mitzubringen, da Ihnen der Termin anderenfalls nicht von Ihrer Versicherung erstattet wird.

Absagevereinbarung

Bitte sagen Sie Termine nur in dringenden Fällen und bis allerspätestens 24 Stunden vor Terminbeginn per E-Mail ab. 

Ich danke Ihnen für das faire Verhalten, denn durch Ihre frühe Absage können andere Patienten von der Warteliste nachrücken.

Kurzfristig (innerhalb von 24 Stunden) abgesagte Termine werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.

Praxis für Logopädie

Tacitusstraße 13, 50968 Köln

© 2024. Teresa Patzner-Stupp

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